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Ehrenabteilung

Wer sich als junger Mensch zur freiwilligen Mitarbeit in der Feuerwehr entschließt, macht sich natürlich keine Gedanken darüber, was im fortgeschrittenen Alter sein wird. Nicht nur das Mindestalter für den Eintritt in eine Freiwillige Feuerwehr, sondern auch eine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind gesetzlich geregelt. Dies hat seinen Grund darin, dass gerade in der heutigen Zeit enorme Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte gestellt werden. Es ist daher gut und richtig, dass der Gesetzgeber neben regelmäßigen medizinischen Untersuchungen auch eine Obergrenze für die Mitarbeit als aktives Mitglied in der Einsatzabteilung gesetzt hat.

 

Nach dem derzeit gültigen Brandschutzgesetz in Schleswig-Holstein müssen Feuerwehrfrauen und -männer nach der Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden, d.h. sie dürfen nicht mehr zu Einsätzen ausrücken. Sie werden dann in die Ehrenabteilung übernommen. Aber auch Feuerwehrmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv sein können, gehören dieser Abteilung an.

 

Die meisten ausscheidenden Mitglieder haben jahrelang in ihrer Freizeit aktiven Dienst geleistet und sind passionierte Feuerwehrleute, die auch weiterhin ein hohes Interesse an der Entwicklung ihrer Ortswehr haben. Sie sind liebgewonnene Kameraden, die auch von den Jüngeren als solche geschätzt und geachtet werden. Gerne holt man sich bei ihnen einen guten Rat, der auf ihr langjähriges Wissen und viel Erfahrung beruht.

 

Die derzeit 10 Ehrenmitglieder der Feuerwehr Moorrege werden nicht nur zu den kameradschaftlichen Veranstaltungen eingeladen, sondern sind auch jederzeit bei allen Diensten gern gesehene Gäste.